Heilige leere Plätze
Ein großer Parkplatz, alles voll. Nur ganz vorn, da sind leere Flächen. Reserviert für Behinderte. Doch da steht kein Auto. Das ist halt so. Vermutlich haben Sie sich, genau wie ich, daran gewöhnt. Aber woran genau haben wir uns gewöhnt? An das Drama der Bürokratie!
Eine Frau über 70, ein Mann über 80. Er hatte einen Schlaganfall und sitzt im Rollstuhl. Sie schafft es mit letzter Kraft, ihn zur Reha oder zum Arzt zu fahren. Sie muss ihn ins Auto hinein wuchten und wieder heraus. Da wäre der breite Behindertenparkplatz vor der Praxis eine willkommene Hilfe. Sie versuchte über zehn Jahre lang, den blauen EU-Parkausweis zu erhalten. Vergeblich. Als die Behörde endlich nachgab, war ihr Mann im Pflegeheim. Kurze Zeit später starb er.
Eine wahre Geschichte. Nur ein Einzelfall? In Internetforen habe ich ähnliche Klagen gefunden. Die Vergabe der Ausweise ist extrem restriktiv. Auf Behördendeutsch ist sie „gebunden an das Merkzeichen außergewöhnlich gehbehindert (aG) und die Voraussetzung, dass Betroffene sich aufgrund der Schwere ihrer Erkrankung dauerhaft nur mit fremder Hilfe oder großer Anstrengung zu Fuß fortbewegen können“. Begleitpersonen von gehbehinderten Menschen können den Ausweis erhalten. Aber nur theoretisch, praktisch fast nie.
Ich stand einmal bei einer Aktion einen kompletten Tag lang vor fünf Plätzen mit dem Rollstuhlsymbol. Kein einziger wurde benutzt. Ok, eine sehr subjektive Studie.
Es existiert keine Statistik, wie viele dieser Ausweise in Deutschland ausgegeben wurden. Dabei wäre sie für die Analyse der Behindertenfreundlichkeit unseres Landes interessant. Ebenso geheim ist die Zahl der Behindertenparkplätze, bekannt sind nur die großzügigen Ausmaße nach DIN 18040-3.
In einer idealen Welt könnte Frau Freundlich, zuständig für die blauen Ausweise im Ordnungsamt, einen Antrag nach persönlichem Ermessen beurteilen. Aber nicht in Bürokratistan. Eine Behörde kann nicht großzügig oder gar barmherzig sein. Faustregel: „Im Zweifelsfall ablehnen.“ Damit wird das Gesetz erfüllt, aber es kommt nicht von Herzen. Erdacht wurde das alles, um behinderten Menschen das Leben zu erleichtern. Doch weil Leichtermachen in Bürokratistan so schwer ist, wird die Logik umgedreht: Machen wir wenigstens den Nichtbehinderten das Leben schwerer. Das klingt doch irgendwie gerecht, oder? Wer nur Minuten auf dem Spezialparkplatz steht, wird abgeschleppt. Im Auto sitzen bleiben, um sofort wegzufahren, falls der Platz benötigt wird? Strikt untersagt, dazu existieren Gerichtsurteile.
Alle Gustl-Leserinnen und -Leser mit blauem aG-Ausweis sind bestimmt froh, dass sie fast immer einen freien Behindertenparkplatz finden. Behindertenorganisationen kämpfen mit gutem Recht, dass das so bleibt. Aber kämpfen sie auch dafür, dass der an Parkinson Erkrankte oder die Begleitung einer schwerbehinderten Person den mit viel Geld und Grips geschaffenen Parkservice nutzen darf?
Nein, ein dauerhaft leerer Fünferpack Sonderparkplätze ist für mich kein Zeichen von Behindertenfreundlichkeit mehr. Er ist eine Verbeugung der Starken vor den Schwachen, eine hohl gewordene Geste, eine Opfergabe an den toten Buchstaben des Gesetzes.
Werner Tiki Küstenmacher, Baujahr 1953, evangelischer Pfarrer im Ehrenamt, Karikaturist und Buchautor. Er lebt in Gröbenzell, hat seit 1972 einen Führerschein und beichtet hiermit: Ein einziges Mal stand er 5 Minuten auf einem von 5 leeren Behindertenparkplätzen vor der Paul-Barth-Halle.

